Honig Definition
Nach der Definition der deutschen Honigverordnung entsteht Honig, indem Bienen Blütennektar, andere Pflanzensekrete oder auf Pflanzen befindliche Insektensekrete aufnehmen, durch eigens produzierte Stoffe (Enzyme) umwandeln, in Waben speichern und dort reifen lassen.
Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus Glucose und Fructose, sowie aus organischen Säuren und Enzymen.
Die Farbe des Honigs reicht von nahezu farblos bis zu dunkelbraun.
Er kann von flüssiger, dickflüssiger oder teilweise bis durchgehend kristalliner Beschaffenheit sein.
Die Unterscheide im Geschmack und Aroma werden von der jeweiligen botanischen Herkunft bestimmt.
Zusammensetzung und Beschaffenheit
Honig besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckerarten, insbesondere aus den Einfachzuckern Traubenzucker (Glukose) und Fruchtzucker (Fruktose). Er enthält außerdem organische Säuren, Enzyme und beim Nektarsammeln aufgenommene feste Partikel, darunter Blütenpollen. Die Farbe des Honigs reicht von nahezu farblos bis dunkelbraun. Sie wird, genauso wie das Aroma und der Geschmack des Honigs durch die Pflanzen bestimmt, von denen die Bienen Blütennektar oder Sekrete aufnehmen. Honig kann von flüssiger, dickflüssiger oder teilweise bis durchgehend kristalliner Beschaffenheit sein. Ihm dürfen weder Stoffe zugesetzt, noch honigeigene Bestandteile entzogen werden. Einzige Ausnahme: der gefilterte Honig. Aus ihm werden Pollen entfernt. Honig muss nach der Honigverordnung die folgenden Anforderungen erfüllen:
Er darf keine organischen Verunreinigungen wie Insektenteile oder Brut und keine anorganischen Verunreinigungen wie Sandkörner enthalten. Toleriert werden unvermeidbare, geringe Mengen.
Er darf keinen künstlich veränderten Säuregrad besitzen.
Er darf nicht in Gärung übergegangen sein.
Er darf keinen artfremden Geruch oder Geschmack aufweisen.
